Das Programm

der mittelständischen Wirtschaftspüfer und vereidigten Buchprüfer im Beirat der Wirtschaftsprüferkammer
Facharbeit mit der WPK

Facharbeit nur mit der WPK

Seit dem Rückzug der WPK aus der Facharbeit bestimmen die großen Beitragszahler des IDW die Spielregeln der Berufsausübung, zum Schaden des Mittelstands und der Einzelpraxen. Die WP-Kammer hat es 2016 nicht mal geschafft, z.B. eine Berufssatzung oder eine Satzung für Qualitätskontrolle zu machen, ohne dass sich das IDW veranlasst sah, dies durch Standards nachbessern. Trotzdem spielen die Berufspflichten in den Standards eine untergeordnete Rolle, wie die acht IDW EPS KMU zeigen.

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1. Machen Sie die Beiratswahl zur Abstimmung über die Facharbeit:

Mit dem Rückzug der WPK aus der Facharbeit bestimmen die großen Beitragszahler des IDW die Spielregeln der Berufsausübung, zum Schaden des Mittelstands und der Einzelpraxen. Die WP-Kammer hat es nicht mal geschafft, z.B. eine Berufssatzung oder eine Satzung für Qualitätskontrolle zu machen, ohne dass das IDW durch Standards nachbessern musste.

Damit blieb auch die Verhältnismäßigkeit der Abschlussprüfung und der Prüferaufsicht bislang auf der Strecke. Damit dies dem Berufsstand bei der ISA-Einführung erspart bleibt, muss der demokratisch gewählte Beirat die Prüfungsstandards feststellen. Denn „Wer die Spielregeln aufstellt, gewinnt das Spiel“ und deswegen gehören die Prüfungsstandards in die WPK.

2. Mängel in der Transformation zu Lasten des Berufsstands und Bilanzleser

In Deutschland liegt seit vielen Jahren die fachliche Rechtssetzung in den Händen des IDW, abgekürzt für Institut der Wirtschaftsprüfer. Im Zusammenhang mit dem Schwenk zu den ISAs hat das IDW eingestanden, dass die ISA-Transformation in die PS „Schwächen“ hatte. Wir meinen: Fachliche Schieflagen inklusive.

Statt die Werthaltigkeit der CDOs im Jahresabschluss 2007 der HRE mittels Einzelfallprüfung zu überprüfen, wählte der Abschlussprüfer KPMG die Prüfungshandlung „Plausibilisierung“. Nachzulesen im HRE-Zeugenprotokoll von der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom Juli 2009. Die Abgeordneten fragten leider nicht: Geht denn das?

Der Big4-Verband IDW erstellt immer noch unter Führung der Big4 im Hauptfachausschuss die sogenannten fachlichen Regeln für die Abschlussprüfungen. Damit machten sich die Big4-Prüfer im Vorfeld der Finanzkrise die Prüferregeln selbst. Dr. Krommes hat in seinem Buch „Jahresabschlussprüfung“ auf die Schwächen der IDW-Prüfungsstandards hingewiesen, als er zum Beispiel die Vorgehensweise zur Einholung der Prüfungsnachweise kritisierte. Nach IDW PS können Prüfungsnachweise durchaus überzeugend sein, aber zwingend sind sie deshalb noch lange nicht. Ein Grund, warum es zur Finanzkrise überhaupt kommen konnte, liegt darin, dass die IDW PS es den Big4-Bankenprüfern ermöglichten, mittels Plausibilisierung Abermilliarden uneingeschränkt zu bestätigen. Für ihr Versagen wurden sie nicht zur Rechenschaft gezogen.

Das IDW wird zu zwei Dritteln von den Big4 finanziert und nimmt nachvollziehbar die besonderen Interessen der Big4 wahr. Hochdeutsch: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Die sogenannte Facharbeit ist damit zum politischen Instrument des Geschäftsmodells der Big4 geworden.

Als Beweis dient uns auch die Forderung der EU-Kommission. Diese möchte die ISAs als Prüfungsstandards für eine hochwertige Prüfung eingesetzt wissen – der Big4-Verband IDW stellte sich bislang quer.

Daran ändern auch IDW-Schnellschüsse mit dem IDW EPS KMU im Wahljahr nichts.

3. Berufliche Selbstverwaltung ausgeschaltet

Der Gesetzgeber hat dem Berufsstand in § 4 WPO die Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben in die Selbstverwaltung übergeben und bestimmt, dass eine Kammer der Wirtschaftsprüfer gebildet wird, die in „unmittelbarer Staatsverwaltung tätig“ wird. Er hat es damit dem Berufsstand überlassen, sich selbst die Regeln im Rahmen der WPO zu setzen. Diesem gesetzlichen Auftrag, bzw. dieser Verpflichtung im Interesse aller Berufsangehörigen ist die WPK bisher nur zum Teil nachgekommen.

4. WPK-Facharbeit ist notwendig, IDW kann keine Rechtsnormen schaffen


Facharbeit ist für die Berufsausübung der Wirtschaftsprüfer unabdingbar. Sie muss Antworten zu den vom Gesetz nicht geregelten Fragen geben und zu Detailproblemen Stellung nehmen.

Sie ist weiter Voraussetzung zur Erfüllung und Einhaltung der in der WPO geforderten verhältnismäßigen Qualitätsanforderungen. Die Kammer-Facharbeit muss die vielfach auch in den ISAs vorgesehen Anpassungen an die Verhältnismäßigkeit der Prüfung umsetzten.

Diese Aufgabe und die daraus entstehenden Pflichten können alle WPs und alle vBPs nur dann wahrnehmen, wenn die für die Berufsangehörigen zur Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben und Qualitätsanforderungen erforderlichen Regelungen auch durch die berufliche Selbstverwaltung wahrgenommen und ausgeübt werden.

Die WPK hat bisher die Facharbeit ohne Bedingungen dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) überlassen. Michael Gschrei hatte in seiner Zeit als Präsident diese Übertragung aus den 90er Jahren aufgekündigt. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Das privatrechtlich organisierte IDW (e.V.) kann keine Rechtsnormen schaffen, so schreibt Prof. Lenz im BB 2017, Heft 37: „Die Prüfungsstandards des IDW werden nicht kontrolliert, obwohl die Abschlussprüferrichtlinie eine Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsicht auch für die Prüfungsstandards vorsieht” (Schülke, IDW Standards und Unternehmensrecht, 2014, S. 333).

Aus rechtsstaatlichen Gründen ist die Facharbeit und sind die Prüfungsstands vom Beirat festzustellen und nicht von den Vertretern des Big4-Kapitals.