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Entwurf des wp.net Fachgutachtens zur ISA-Prüfung - Version 2 -{IF[TITLE]} {SALUTATION} {TITLE} {LASTNAME}, {ELSE[TITLE]} {SALUTATION} {LASTNAME}, {ENDIF[TITLE]} 2000 begann das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) die deutsche Welt der Abschlussprüfung auf die IDW-PS-Regeln umzustellen. Die bis dahin gültigen drei IDW-Fachgutachten wurden Schritt für Schritt aus dem Verkehr gezogen. Diese IDW-Ära wurde im September 2017 vom IDW selbst abrupt für beendet erklärt. Das IDW kündigte seinen Umstieg auf die IFAC-ISA an. Der erste Versuch mit deutschen (IDW-)Textziffern die ISA auf deutsche Verhältnisse anzupassen, realisierte das IdW jüngst mit der Übersetzung von ISA 720 (ISA 720 (Revised): Die Pflichten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen in Dokumenten, die den geprüften Abschluss enthalten). Diesen IDW-ISA-Standard nahm WP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe in der WP Praxis 2/2018 sehr kritisch und lesenswert unter die Lupe.[1] wp.net hat 2016 das deutsche ISA-Projekt angestoßen und bietet eine andere Lösung an. wp.net präferiert die österreichische Lösung mit dem Ergänzungs-Fachgutachten. Damit ist die ISA-Einführung ein Politikum und auch ein Thema für die Beiratswahlen 2018. |
Vorbildliche Lösung ÖsterreichsIm deutschsprachigen Raum hat Österreich schon vor einigen Jahren die ISA-Anwendung sinnvoll und bürokratiearm umgesetzt. Auf der Website der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) Österreichs bekommt der Österreichische Wirtschaftsprüfer die Umsetzung frei Haus geliefert. Vier Fachgutachten ergänzen die vom IDW vorgenommenen deutschen ISA-Übersetzungen.[2] Zusätzlich werden von der KSW den Prüfern Hinweise und Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.[3] Die fachlichen Regeln zur Abschlussprüfung in Österreich bestehen seither also aus den übersetzten deutschen ISA-Originalen und mehreren Fachgutachten (Prüfung, Berichterstattung und Bestätigungsvermerk, Lagebericht). In den Fachgutachten werden die ISAs um nationale Besonderheiten und Klarstellungen ergänzt. Zusätzlich stellt die KSW in Zusammenarbeit mit dem Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) viele kostenlose Arbeitshilfen (von Auftragsbestätigungsschreiben bis zur Vollständigkeitserklärung) auf der KSW Website und der Website des iwp zur Verfügung. Von so viel Kammer-Serviceleidenschaft kann der deutsche Abschlussprüfer nur träumen. Das gute österreichische Bild wird nur durch den Ausschluss der Selbstvergewisserung bei der Nachschau getrübt; ISA 220 bzw. ISQC 1 lassen für kleine Einheiten die Selbstvergewisserung zu. [1]vgl. WP/StB/CPA Dr. R. Wittsiepe, Zur Bedeutung des ISA 720 (Revised) innerhalb der ISA Standards zum Bestätigungsvermerk - Abgrenzung zu ISA 700 (Revised), WP Praxis Nr. 2 vom 31.01.2018, S. 47ff. [2]Kammer der Wirtschaftstreuhänder: FG 1 (zur Durchführung von Abschlussprüfungen, KFS/PG 1, Stand Sept. 2016) FG 2 (Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen nach § 273 Abs. 1 UGB, KFS/PG 2, Stand Juni 2017) und FG 3 (Erteilung von Bestätigungsvermerken nach den Vorschriften des UGB bei Abschlussprüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen). [3]Zum Beispiel: Stellungnahme zur verhältnismäßigen Durchführung von Abschlussprüfungen, KFS/PE 27, Stand 26.11.2015, Arbeitshilfen für Auftragsbestätigungsschreiben, Vollständigkeitserklärungen, Bestätigungsvermerke, usw. |
wp.net geht den Weg mit dem FachgutachtenDie EU-Reform der Abschlussprüfung basiert sehr stark auf den Regeln der ISA. Deswegen hat sich wp.net schon frühzeitig dafür ausgesprochen, die ISA über die Berufssatzung verpflichtend durch die Wirtschaftsprüferkammer einzuführen. Der nach der Wahl 2014 neu gewählte WPK-Vorstand konnte oder wollte den Weg von wp.net nicht mitgehen. Zu mehr als der Erklärung, dass die ISA sehr wohl als Prüfungsstandards bei den gesetzlichen Abschlussprüfungen verwendet werden können, reichte es dem Vorstand der Berliner Wirtschaftsprüferkammer nicht.[4] Obwohl die WPO der Wirtschaftsprüferkammer das Satzungsrecht dazu einräumt, werden dem deutschen Berufsstand die ISA auf Kammerbasis bislang vorenthalten und die Abschlussprüfer dem HFA des IDW ausgeliefert. 2016 startete wp.net mit WP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe als Referent mit der neuen Seminarreihe zur Abschlussprüfung nach ISA und ergänzte die Facharbeit 2017 um den Entwurf eines Fachgutachtens (FG Entwurf-1). Mit diesem Mail erhalten Sie heute den Link zur neuen Version 2 des FG. Die Idee mit dem FG wurde dem Österreichischen Berufsstand entlehnt mit dem Unterschied, dass wp.net in einem Fachgutachten alle drei Bereiche Prüfung, Berichterstattung und Bestätigungsvermerk abhandelt und auch die Selbstvergewisserung bei kleinen Einheiten unter ISA für möglich ansieht. Im wp.net-Fachgutachten 2018 werden die deutschen Ergänzungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben erläutert und zu diversen Themen zusätzlich Klarstellungen gegeben. So zum Beispiel, dass der Lagebericht als ein weiterer Financial Statement zu prüfen ist. Nicht der vom IDW vor kurzem übersetzte ISA 720 ist primär für die Lageberichtsprüfung zuständig, sondern alle relevanten ISA zur Abschlussprüfung; dies ist beim Lagebericht auch der ISA 700.[1] Zusätzlich sind die deutschen Prüfungs-, Berichts- und Testatsvorgaben des § 317 ff. HGB zu beachten. Diese Ergänzungen und Anpassungen der ISA an nationale Besonderheiten sieht ISA 200.2 auch ausdrücklich vor. Deswegen haben wir in einem ersten Schritt für die Lageberichte von Einzelgesellschaften im Nicht PIE-Segment einen Hinweis für die Aufstellung und für die Prüfung erstellt, die auch als Download zur Verfügung stehen.
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Hinweise zum Lagebericht für die Nicht-PIEWegen des fehlenden ISA zum Lagebericht wird das wp.net-FG ergänzt um einen Prüfungshinweis Lagebericht. Die Regeln beziehen sich in einem ersten Schritt noch nicht auf die Prüfung der Lageberichte von Konzernabschlüssen und denen von Public Interest Entities (PIE), sondern auf die Lageberichte von mittelgroßen und großen (KapCo.)Kapitalgesellschaften. Zusätzlich gibt es einen Aufstellungshinweis zum Lagebericht mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften. Damit soll verhindert werden, dass die Regeln des DRS 20 auf die Lageberichte von Einzelabschlüssen zu stark ausstrahlen, was sie jetzt schon übermäßig tun. Mit dieser Dreier-Gruppenbildung (Einzelabschluss, Konzernabschluss und Abschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen) möchte wp.net sicherstellen, dass in der Abschlussaufstellung und -prüfung eine klare Differenzierung der Anforderungen an die Unternehmen und an ihre Prüfer erreicht wird. wp.net hält zum Beispiel den Hinweis im DRS 20.2[5] für die Lageberichte von Einzelunternehmen für kontraproduktiv, weil damit ohne Not und ohne Rechtsgrundlage, Anforderungen an die Aufstellung des Konzernlageberichts auf den Lagebericht nach § 289 HGB übertragen werden. Wir erkennen dies z.B. daran, dass die Auslegung des DRS 20 für (große) Konzerne sich in den Anforderungen und Kommentaren zu den Lageberichten von Einzelanschlüssen wiederfinden. Wer nun aber glaubte, mit den IDW-ISA würden endlich die ISA Einzug in Deutschland halten, den müssen wir leider enttäuschen. Im Folge-Newsletter erhalten Sie unsere Meinung zum ersten ISA-Gehversuch des IDW mit dem ISA 720. WP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe hat sich dazu bereits in der WP Praxis, Heft 2 2018 vom 31.01.2018, S. 47ff. kritisch mit den IDW-ISA-Gehversuchen auseinandergesetzt. Siehe Fn [1]. [5]Der DRSC empfiehlt die entsprechende Anwendung des DRS 20 auf den Lagebericht nach § 289 HGB, vgl. DRS 20.2. |
Heute erhalten Sie den Link
Zum Entwurf des Fachgutachtens können Sie bis zum 31.03.2018 Stellung nehmen und an die Mailadresse FGA-ISA@wp-net.com Ihre Anregungen und Kritik schicken. |
Spezialfortbildung 2018: Prüfung nach § 136 KapitalanlagegesetzbuchAn wp.net wurde der Wunsch herangetragen, das am 31. März 2017 gestartete Seminar zur KAGB-Prüfung 2018 zu wiederholen. Unser Referent, Michael Böllner, stimmte zu und deswegen können Sie sich am 13. April in München umfassend in einem Tagesseminar von Herrn WP Michael Böllner in die Prüfung nach den Kapitalanlagegesetzbuch einweisen lassen. Mehr Infos mit Anmeldeblatt erhalten Sie hier. |
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