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Change in der WPK - Notwendiger denn je! Beispiel Qualitätskontrolle

[Anrede] [Titel] [NAME],

wir haben in letzter Zeit aus dem Mund der Kammervertretern und der KfQK oft den Spruch von der verhältnismäßigen Anwendung der Qualitätskontrollregeln gehört. Gerade in Wahlzeiten werden gerne solche Sonntagsreden gehalten, die wir später leider als Versprecher erkennen. Denn die Faktenüberprüfung zeigt leider eine andere Realität, wie wir erst kürzlich wieder erfahren mussten. 


Aufsicht über die kleinen Prüfer f. QK (PfQK) verstößt gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit.

 
Mit dem APAReG hat die KfQK seit Juni 2016 das Recht erhalten, auch die Qualitätskontrollprüfer nicht nur zu überwachen, sondern auch vor Ort zu prüfen. Ursprünglich gedacht erstmals für die QK-Prüfer mit einer großen Zahl von Qualitätskontrollen, wird dieses Kontrollinstrument jetzt auch schon zunehmend bei kleinen QK-Prüfern eingesetzt. Von einer von der Öffentlichkeit und dem Berufsstand überprüfbaren Transparenz leider keine Spur. Das Rechtsstaatsverbot der rückwirkenden Anwendung von Gesetzen nimmt die KfQK wohl nicht ernst, denn sie verlangt auch Einsicht in die abgewickelten Qualitätskontrollen vor dem 16. Juni 2016 (Stichtag APAReG). 


Ein aktuelles Beispiel für diese rechtsstaatliche Grenzüberschreitung

 
Eine Gesellschaft, die 2016 und in 2017 jeweils sieben Qualitätskontrollen durchführte und für 2018 der KfQK noch keine neuen QK'en mitteilte, wird bereits einer Prüfung unterzogen. Mit aktuell sieben Prüfungen in 2017 rechnet die KfQK in ihrer Prüfungsanordnung diese Gesellschaft nicht nur zu den großen Qualitätskontrollprüfern, sie rechnet auch die Prüfungen aus der Zeit vor dem 16.06. 2016 mit in die Grundgesamtheit ein. Der Betroffene kann weder in der Prüfungsanordnung, noch in einem anderen Schriftstück nachlesen, was eine große Anzahl von Qualitätskontrollen sind, weil die Kriterien nicht transparent sind und auch auf Anfrage nicht mitgeteilt werden. Auch die rückwirkende Gesetzesanwendung wird nicht begründet. Wir können im Schreiben auch keine Angaben zur risikoorientierten Auswahl finden, die eine vorzeitige Prüfung erforderlich machen würde. Dieser Fall erinnert uns an den Start der Sonderuntersuchungen 2007, als die WPK/APAK die Sonderuntersuchungen gleich bei den kleinen Prüfern startete und die jährliche Überprüfung aller fünf großen 319a-Prüfer dafür aus Ressourcenmangel in die Zukunft verlagerte. Diese Vorgehensweise sieht unserer Ansicht sehr nach Willkür aus.  


Halten wir fest: Die Ermessensausübung wird nicht begründet, sondern mit dem Hinweis auf die allgemeine Gesetzesbegründungen abgetan. „Staatliche Aufsichtsaufgaben, die durch Private durchgeführt werden, verlangen eine wirksame Kontrolle der eingesetzten Prüfer. Die Tätigkeit als PfQK steht im öffentlichen Interesse hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung einer Qualitätskontrolle“. 

 
Im Verwaltungsrecht gilt: Die Gesetzesbegründung  ist kein Freibrief, sondern rechtsstaatliches Handeln erfordert die Darlegung der fehlerfreien Ermessensausübung im konkreten Einzelfall zur Überprüfung durch den Betroffenen.  


Überprüfung der PfQK zur Schaffung des WPK-Prüferpools? 


Anfragen zur Begründung der Angemessenheit werden u.a. mit dem Hinweis beantwortet, man könne alternativ die Registrierung als PfQK zurückgeben, wenn man die Prüfung vermeiden möchte. Aber wie bekommt der PfQK an Qualitätskontrollprüfungen, wenn man nicht mehr als Prüfer für QK registriert ist und damit bei der Suche nicht gefunden werden kann? 


Was haben die Kritiker hinter der Prüferüberwachung 2016 vermutet?: Verkleinerung des Prüferteams zur Schaffung des (offiziell nicht gewünschten) WPK-Prüferpools, damit Abhängigkeit der PfQK von der KfQK.


Unsere Bitte an Sie: Ein Wechsel in der KfQK ist unbedingt erforderlich! Die Wähler und Wählerinnen haben dies in der Hand! Geben Sie Ihre Stimmen der WP Gschrei-Liste und der vBP-Eschbach-Liste.


Michael Gschrei, WP-Gschrei-Liste, 15.06.2018

Mit den Beiratswahlen 2018 den Mittelstand und die Einzelpraxen stärken!

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Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte!

Die Blockliste aus den Big Four-, Ziegler- und Hoffmann-Listen: Für uns eine Täuschung der WählerInnen des WP-Mittelstands und der Einzelpraxen!

Den Artikel „Die Blockliste (Big4-, Ziegler-, Hoffmann-Listen) schafft keinen Neuanfang in der Wirtschaftsprüferkammer!“ erhalten Sie auch als Blogbeitrag auf unserer Beiratswahlen-Website.


Für uns gilt:


Wer sich vor der Wahl mit anderen Listen zusammenschließt und dann bei der Wahl mit getrennten Listen auftritt, täuscht die Wählerinnen und Wähler.

Die Beiratswahlen haben begonnen...

Haben Sie unser Video "Diese Wahl ist Ihre Chance!" schon gesehen? 


Hier erhalten Sie unsere wp.net-WP-Kandidatenliste für die Beiratswahlen 2018 
Hier erhalten Sie unsere wp.net-vBP-Kandidatenliste für die Beiratswahlen 2018


Bis zum 10. Juli wird gewählt: Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen müssen der Kammer an diesem Tag bis 18.00 Uhr vorliegen  


Diese Woche müssten unsere sog. Flap-Mails bei Ihnen eingegangen sein. Darin stellen wir die wp.net-Kandidaten/innen mit unserem Wahlprogramm vor.

 

Bei der Verbreitung unserer Botschaften zählen wir auch auf Ihre Unterstützung, vor allem, wenn Sie in den sozialen Medien aktiv sind: Beteiligen Sie sich bitte und liken und twittern Sie unsere Posts. Teilen Sie unsere Nachrichten in Ihren Netzwerken auf Twitter, LinkedIn und XING.  

wp.net-Seminare 2018

Folgende Termine haben wir für die ISA-Seminare (hier gelangen Sie zur ISA-Broschüre) im November geplant:


Dienstag, 06.11.2018 in Berlin
Donnerstag, 08.11.2018 in Hannover
Dienstag, 13.11.2018 in Köln
Donnerstag, 22.11.2018 in Stuttgart


Auch 2018 bieten wir Ihnen wieder folgende Spezialseminare an:


Prüfung nach § 24 FinVermV am 18.09.2018 in München, am 27.09.2018 in Frankfurt


Prüfung der Bauträger nach § 16 MaBV am 19.09.2018 in München, am 28.09.2018 in Frankfurt


Pflichtfortbildung für den Prüfer für Qualitätskontrolle am 19.10.2018 in München 


FDI-Grundlagenseminar am 30.11.2018 in München


FDI-Updateseminar am 09.01.2019 in Berlin, am 10.01.2019 in Frankfurt, am 11.01.2019 in München 


Mehr Infos erhalten Sie auf unserer Website.

www.wpnet-beiraete.de
Impressum: wp.net e.V. – Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung
Theatinerstraße 11 / 7. Stock
80333 München (Fünf Höfe)
Telefon: +49 (0)89 552693-44
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