Der Newsblog

Autor: Michael Gschrei | Datum: 17. April 2018

Analyse zur Umsetzung der EU-Prüferreformziele von 2014 - Teil 3

EU-Ziel nach der EU-VO 537-2014: Unabhängige Prüferaufsicht!
Deutsche Umsetzung: Ehemalige Big4-Mitarbeiter übernehmen die Leitung der Abschlussprüferaufsichtsstelle!
Wer hat diese WP-EU-Reform so zerstört?

Um eine Stärkung der Prüferaufsicht zu erreichen, musste die Aufsicht über die Prüfer von börsennotierten Unternehmen auf eine Behörde übertragen werden. Deutschland hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) im Bundesamt f. Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) untergebracht, jedoch keiner Fachaufsicht unterworfen. Das wird angesichts der Anforderungen des Grundgesetzes von Fachleuten als kritisch erachtet. Nach dem Gutachten von Prof. Winfried Kluth verstößt die fachaufsichtsfreie APAS gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes.

Die Vorgängeraufsicht APAK (Abschlussprüferaufsichtskommission) war bis Juni 2016 das aufsichtsrechtliche Organ über die Wirtschaftsprüferkammer. Sie wurde im Rahmen der Umsetzung des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) zum 17. Juni 2016 aufgelöst. Ziel der APAK war es, eine öffentlich fachbezogene Aufsicht zu führen. Die Mitglieder sollten einerseits berufsfremde Personen sein, also keine Wirtschafts- oder vereidigten Buchprüfer, andererseits jedoch ausgewiesene Experten aus den Bereichen Rechnungslegung, Finanzwesen, Wirtschaft, Wissenschaft oder Rechtsprechung. Gegen Ende der APAK-Phase waren jedoch alle WP-Inspektoren aus den Big-4-Gesellschaften. Deren Abordnung an die APAK war – anscheinend – mit Rückkehrrechten zu den ehemaligen Arbeitsgebern ausgestattet.

Die neue Aufsicht bei der BAFA mit der Bezeichnung Abschlussprüferaufsichtsstelle (kurz APAS), die die APAK ablöste, hat das Ziel, transparent und berufstandsunabhängig zu sein. In diesem Zusammenhang spielt vor allem die Unabhängigkeit der Leitungsebene eine wichtige Rolle

Dem deutschen Gesetzgeber ist das EU-Ziel der Unabhängigkeit von den Big-4-Gesellschaften nicht gelungen, so Prof. Hansrudi Lenz in der WP Praxis 9/2015. Die Leitung wurde mit ehemaligen Mitarbeitern der KPMG besetzt. Als Leiter der APAS wurde Ralf Bose gewählt, der Partner bei KPMG war und von 2005 bis 2010 – also auch während der Finanzmarktkrise – wesentliche Teile der Konzernabschlussprüfungen der Deutschen Bank verantwortete.

Grotesk ist zudem der strukturelle Aufbau der APAS. Die WP-APAS-Angestellten unterliegen der Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüferkammer. Zugleich wird aber die WPK der Aufsicht der APAS unterstellt. Damit würde in einem Aufsichtsfall, die APAS sich selbst überwachen: Denn die Fälle müssen der APAS vorgelegt werden und bei ihr liegt letztlich das Entscheidungsrecht.

Die strengen Transparenzvorgaben der EU wurden von Deutschland durch das Mitgliedstaatenwahlrecht eingeschränkt. Damit gehen aus der Berufsaufsicht keine personenbezogenen Daten an die Öffentlichkeit. Das deutsche Aufsichtssystem ist somit wegen seiner Intransparenz weiterhin wenig glaubwürdig.

Ergebnis zu 3: Das Ziel der EU-VO, eine als unabhängig angesehene Aufsicht über die Abschlussprüfer zu schaffen, ist nicht gelungen. Die bereits unter der APAK bestehende enge Big-Four-Verbundenheit des Aufsichtspersonals wurde mit der Besetzung von ehemaligen KPMG-Wirtschaftsprüfern in der Leitung der APAS weiter zementiert. Auch hat der Gesetzgeber der Wirksamkeit der Aufsicht durch das Einschränken der Transparenz großen Schaden zugefügt, was letztlich dem Oligopol der großen vier Gesellschaften zugutekommt.