Der Newsblog

Autor: Michael Gschrei | Datum: 10. April 2018

Analyse zur Umsetzung der EU-Prüferreformziele von 2014 - Teil 1

Statt Grenzen für Big4-Marktbeherrschung - Big-Four-Protektionsgesetz

Mit vier großen Zielen ist die EU-Kommission 2011 angetreten, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems nach der Finanzmarktkrise wieder zu stärken. Ein wichtiger Punkt dabei war, die Lehren umzusetzen, die aus den Mängeln bei der Abschlussprüfung im Vorfeld der Finanzmarktkrise 2005-2007 gezogen worden waren. Die Prüfung der Bankbilanzen lag damals vorrangig bei den Big Four – also KPMG, Deloitte, EY und PwC.

Anhand der folgenden Untersuchung soll gezeigt werden, dass die damals gesetzten Ziele verfehlt worden sind. Zum einen ging es darum, die marktbeherrschende Stellung der Big Four einzudämmen wie auch um das Ziel, die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer zu stärken. Dazu werden ausschließlich die Wirtschaftsprüfungsmandate in den 160 im DAX, MDAX, S-DAX und Tech-DAX notierten Unternehmen betrachtet. wp.net hat dafür die Geschäftsberichte der Unternehmen bis zum Jahr 2016 ausgewertet.

EU-Forderung: Beseitigung des Risikos aus der Marktbeherrschung der Big Four

Ein Ziel des damaligen EU-Binnenmarktkommissars Michel Barnier war es, der marktbeherrschenden Stellung der Big-Four-Gesellschaften ein Ende zu bereiten bzw. diese einzudämmen. Die EU-Kommission sah in der Marktdominanz ein großes Risiko für den Finanzmarkt.

Das Angebot an Wirtschaftsprüfung sollte ausgedehnt werden. Dazu sollte nicht nur der Joint Audit dienen. Auch die Umsetzung des EU-Small Business Acts im Nicht-Börsensegment und ein einheitlicher EU-weiter „Quality Assurance Review“ (Art. 29 EU-Richtlinie) sollten das Ziel unterstützen. Jedoch sollten die Qualitätsprüfungen abhängig von Umfang und Komplexität des geprüften Unternehmens durchgeführt werden (Art. 29 Abs. 3 EU-RL). Wegen der Bedeutung für den Kapitalmarkt hat der EU-Gesetzgeber für die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse spezielle Regelungen in einer Verordnung direkt vorgegeben.

Für die Untersuchung hat sich wp.net die Umsatzverteilung zwischen den großen Vier und dem Rest seit 2006 angesehen sowie die Mandatsverteilung; bis zum Stichtag 31.12.2016.

Das Ergebnis: Die Dominanz der Big Four ist ungebrochen und in den vergangenen Jahren haben sie ihr Oligopol sogar noch ausgebaut. Lag der Umsatzanteil der großen vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2006 bereits bei 98,1 %, betrug er 2016 sogar 99,4 %. Trotz der EU-Reform stieg der Umsatz der großen WP-Gesellschaften in den Jahren 2014 bis 2016 deutlich an und der Geldfluss an die übrigen Gesellschaften versiegte nahezu, wie die Graphik unten zeigt. 


Im EU-Reformentwurf 2011 wollte Barnier die großen Mittelständler am Know-how und am Umsatz der DAX-30-Prüfungen beteiligen. 2010 hatte sich eine Gruppe unter dem Namen EGIAN dafür noch stark gemacht. Die großen mittelständischen Gesellschaften seien bei den gemeinsamen Prüfungen eine gute Alternative zu den Big-Four-Gesellschaften, so ließ die Gruppe durch ihr Mitglied Dr. Marian Ellerich von der PKF mitteilen. Überraschenderweise wurde aber genau diese Forderung im Zuge der Verhandlungen zu Barniers Reformentwurf als strenge Vorgabe wieder fallen gelassen und somit kam es nicht zu gemeinsamen Prüfungen. 

Bei der Mandatsverteilung zeigt sich ein ähnliches Bild. Wurden 2006 noch 27 von den 160 in den DAX-Segmenten enthaltenen Unternehmen von Nicht-Big-Four-Gesellschaften geprüft, ging die Zahl bis Ende 2016 auf 13 zurück, wie in der Graphik zu erkennen ist.


Im M-Dax waren 2016 die beiden Gesellschaften BDO und PKF noch vertreten; im Tech-Dax waren es BDO, BW Partner, Ebner Stolz und S & P aus Augsburg und im S-Dax waren es noch sechs Mandate, die von BDO (2), Ebner Stolz GmbH (3) und Rödl & Partner(1) geprüft wurden.

Und auch hier zeigt sich das Scheitern der EU-Reformen. Denn trotz der eigentlichen Zielsetzung stieg die Zahl der Mandate der großen WP-Gesellschaften von 2014 bis Ende 2016 um weitere vier an.

Ein Blick hinter die aggregierten Zahlen zeigt: KPMG hatte 52 Mandate im Jahr 2016 und prüfte damit die meisten Unternehmen aus der Gruppe der 160. Der Zuwachs bei KPMG ging vor allem auf Kosten der Nicht-Big-Four-Prüfer.

Bei der Umsatzverteilung ist die Dominanz von KPMG noch deutlicher zu erkennen. Obwohl KPMG mit 52 Mandaten nur knapp 34 % der Mandate hielt, fuhr das Unternehmen mit über 462 Millionen Euro fast die Hälfte der Erlöse ein, was am hohen Anteil von Dax30-Unternehmensmandaten lag.

Auf die übrigen Prüfer entfielen im Gegensatz dazu nur knapp 0,7 % des Gesamtumsatzes, obwohl diese gut 8 % der Mandate hielten. Das zeigt, dass sich die Big Four bereits alle umsatzstarken Teile gesichert haben und dass für die übrigen Prüfer nur noch die umsatzschwachen übrig bleiben.

Die Financial Times berichtete am 29.03.2018, die fünftgrößte englische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton werde den Prüfungsmarkt für große Unternehmen, den FTSE 350, verlassen. Grant Thornton werde an keiner Ausschreibung mehr teilnehmen. Die Dominanz der großen vier Gesellschaften sei zu hoch. Jede Ausschreibung kostete 300.000 Pfund und sei auch für die Moral der Mitarbeiter schlecht, denn auch ein 2. Platz sei ein Verliererplatz. GT habe sich für andere Geschäftsfelder, insbesondere im Öffentlichen Sektor, entschieden.

Auch am englischen FTSE-Segment (350 Unternehmen) ist der Anteil der Big Four seit 2013 von 95 Prozent auf 98 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Das deckt sich mit der Entwicklung im DAX 160; hier ist seit 2013 der Mandatsanteil der Big Four von 89 % auf 92 % gestiegen.

Ergebnis: Der marktbeherrschenden Stellung der Big Four konnten weder die EU-Regelungen noch die nationalen ergänzenden Regelungen etwas anhaben. Die Zahlen legen eher die Vermutung nahe, dass die EU-Reformen die Stellung der Big Four weiter gestärkt haben.

Weitere Folgen beschäftigen sich mit der Stärkung der Unabhängigkeit der Prüferaufsicht und mit der Qualität der Abschlussprüfung.

Die EU hat sich sowohl in der Verordnung wie auch in der Richtlinie für die Internationalen Prüfungsstandards ausgesprochen. Bekanntlich machten sich die Big Four unter der IDW-Haube mit dem Big Four-beherrschten Hauptfachausschuss ihre Standards selber. Welche schlimmen Folgen diese IDW-Standards im Vorfeld der Finanzkrise hatte, kann man im Protokoll des HRE Untersuchungsausschuss vom 8.7.2019 auf Seite 131 nachlesen. Mittels Plausibilisierung wurden CDOs als werthaltig eingeschätzt. Nachdem wp.net 2016 Druck gemacht hat und mit den ISA vorgeprescht ist, ist das IDW ein Jahr später auf den ISA-Zug aufgesprungen und möchte nun als Standard das IDW/ISA-Modell den deutschen Prüfern aufs Auge drücken. Neben den ISA sollen auch die IDW-Standards weiter Gültigkeit besitzen. Dies gilt es zu verhindern.